Diisocyanate sind die Basis für Produkte auf PU-Basis wie Bodenbeschichtungen oder PU-Schaumstoffe. Alle Stoffe und Gemische mit einem Diisocyanatgehalt, der höher oder gleich wie 0,1 %, fallen unter diese Verordnung.
Produkte mit geringeren Gewichtsprozenten sind nicht enthalten.
Durch diese Neuerung in der REACH-Verordnung gelten ab 2022 einige wichtige Fristen für den Einsatz von PU-Produkten im gewerblichen und industriellen Bereich.
Seit dem 24. Februar 2022 muss bei Produkten mit einer Gesamtkonzentration an monomerem Diisocyanat mit einem höheren oder gleichen Wert von 0,1 % ein Hinweis auf Schulungsbedarf einer Sicherheitsschulung auf dem Etikett des Produktes enthalten sein.
Schulungspflicht für industrielle und gewerbliche Anwender von Diisocyanaten:
Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer in der gesamten EU Diisocyanate weiterhin sicher verwenden - werden im Rahmen der Europäischen REACH-Verordnung neue Ausbildungsanforderungen Verbindlich.
Unternehmen müssen Ihre Mitarbeiter bis zum 24. August 2023 geschult und zertifiziert haben. Dies gilt für alle gewerblichen und industriellen Verwender von Produkten mit einer Gesamtkonzentration an monomerem Diisocyanat, der höher oder gleich wie 0,1 % ist.
FEICA hat in Zusammenarbeit mit der European Diisocyanate and Polyol Producers Association (ISOPA), der European Aliphatic Isocyanate Producers Association (ALIPA) und mehreren anderen Sektoren der Polyurethanindustrie einen umfassenden Schulungsprogramm für Hersteller und Fachleute, zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten, in Europa entwickelt. Damit stellt FEICA auch sicher, dass alle Endverbraucher von PU-haltigen Kleb- und Dichtstoffen in ganz Europa weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen.
Die PU-Schulungsplattform kann unter www.safeusediisocyanates.eu aufgerufen werden und ist EU-weit zugänglich.